Vermietungsbedingungen:

  1. Es gelten die Preise der bei Anmietung jeweils gültigen Preisliste. Bei fester Anmietung und Reservierung von Mietgegenständen die nicht abgeholt werden, ist die Hälfte des Mietpreises nach der jeweils gültigen Preisliste für den Reservierungszeitraum zu zahlen, es sei denn, der Mietgegenstand konnte anderweitig vermietet werden.
    Bei
    verspäteter Rückgabe wird für die Folgetage der doppelte Tagessatz für alle Mietgegenstände berechnet.
    Kosten für
    Kraftstoff und Betankungsservice gehen zu Lasten des Mieters, sofern ein Fahrzeug nicht mit vollem Tank zurückgegeben wird. Erforderliche Endreinigungen der Mietgegenstände werden separat nach Aufwand in Rechnung gestellt.
    Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung der Mietgegenstände anfallenden
    Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden.
  2. Abholung und Abgabe der Mietgegenstände erfolgen nach Absprache. Nach Mietende ist der Mieter verpflichtet, die Mietgegenstände wieder am vereinbarten Ort abzugeben.
    Eine
    Mietverlängerung ist nach Absprache möglich, sie wird aber nicht garantiert.
  3. Die Mindestmietdauer beträgt 1 Tag.
  4. Alle Mietgegenstände sind im technisch einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Mängel und Schäden sind dem Vermieter auch während der Mietzeit unverzüglich mitzuteilen. Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
    Bei Ausfall des Mietgegenstandes ist der Vermieter nicht verpflichtet, ein Ersatz  zu stellen, er muss nur für die umgehende Reparatur sorgen.
    Kosten für eventuelle Schäden am Mietgegenstand, die insbesondere auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind oder Gewaltschäden, gehen zu Lasten des Mieters.
    Schäden an der Bereifung sind immer vom Mieter zu tragen. Reparaturen, die notwendig werden, um Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preise von 100,- € ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet.
  5. Fahrzeuge sind vom Vermieter versichert (Vollkasko mit 1.000,- € Selbstbeteiligung, diese muss im Schadenfall vom Mieter getragen und versteuert werden).
  6. Voraussetzung für die Nutzung der Fahrzeuge ist immer der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Der Mieter ist verpflichtet, auf Verlangen Namen und Anschrift aller Fahrer des Fahrzeuges mitzuteilen, soweit diese nicht im Mietvertrag selbst genannt sind. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters.
  7. Weitervermietung an Dritte ist nicht gestattet.
  8. Der Vermieter haftet gegenüber dem Mieter im Fall des Leistungsverzuges - bzw. der von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung - auf Schadensersatz begrenzt auf den vereinbarten Nettomietzins.
  9. Weitere Vereinbarungen bestehen nicht es sei denn, diese wurden schriftlich vom Vermieter bestätigt.


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